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Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Nicolas Zippelius zum Thema Digitalisierung und Bauen

Digitale Prozesse sind bereits in vielen Bereichen unseres Lebens nicht mehr wegzudenken und entwickeln sich mit stetiger Geschwindigkeit immer weiter. Besonders die Baubranche könnte durch fortschreitende Digitalisierung die Effizienz und Sicherheit im Bauwesen erhöhen und für eine Senkung der Baukosten sorgen. Das gilt gleichermaßen für Bauunternehmen, als auch für Bürgerinnen und Bürger welche ein Bauvorhaben anstreben.

“Für Bauwillige muss langfristig der Weg des Antrags- und Genehmigungsprozesses vereinfacht werden! Dies kann nur gelingen, wenn auf beiden Seiten ein zeitgemäßer, digitaler Fortschritt erfolgt”, so Zippelius.

Um zu diesem wichtigen Thema genaue Informationen zu bekommen, hat der Bundestagsabgeordnete Nicolas Zippelius, eine schriftliche Frage an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, bezüglich geplanter Vorhaben, Programme und Strategien im Bereich Digitalisierung und Bauen gestellt.

Frage:

“Welche Vorhaben, Programme oder Strategien im Bereich Digitalisierung und Bauen plant die Bundesregierung in den kommenden Jahren bis zum Ende der Legislatur?”

Antwort:

Die Bundesregierung bringt die Digitalisierung des Bauwesens in verschiedenen Bereichen voran, einschließlich Hochbau, Verkehrsinfrastruktur und Breitbandausbau.

Mit dem Building Information Modeling (BIM) werden Planungsprozesse effizienter, kostengünstiger und transparenter. Im Bereich des Bundes planen und unterstützen das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in enger Zusammenarbeit mit den Vorhabenträgern den Einsatz der BIM-Methodik im Bereich des Bundeshochbaus, der Bundeswasserstraßen, der Bundesfernstraßen sowie der Eisenbahnen des Bundes. Dies soll insbesondere auch die Kosten für den Wohnungsbau senken. Bau- und Immobilienwirtschaft sowie alle Ebenen der Verwaltung werden bei der Umsetzung unterstützt.

Die von der Bundesregierung etablierte Initiative „BIM Deutschland – Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens“ leistet technische Beratung für die öffentlichen und privaten Vorhabenträger, beteiligt sich an der Entwicklung von nationalen und internationalen BIM-Standards sowie Normen und stellt die Vernetzung mit Branchenakteuren her. Das für Mitte 2022 geplante BIM-Portal kann von der gesamten Bau-, Infrastruktur- und Immobilienbranche und allen beteiligten Akteuren genutzt werden.

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes bringt der Bund in enger Zusammenarbeit mit den Ländern die Digitalisierung der Antrags-, Genehmigungs- und Bürgerbeteiligungsprozessen voran.

Die Bundesregierung fördert auch Forschung und Innovationen zum digitalen Planen und Bauen, zum Beispiel den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Die für diese Legislaturperiode geplante Erarbeitung einer BIM-Strategie wird maßgeblich vom übergreifenden Konzept eines „digitalen Zwillings“ für Bau und Infrastruktur in Deutschland geprägt sein.

Darüber hinaus wird die Digitalstrategie, die unter Federführung des BMDV erstellt wird, das Zielbild für den digitalen Fortschritt in Deutschland formulieren. Diese Dachstrategie wird für eine Verbindung von digitalpolitischen Schwerpunktmaßnahmen der Ressorts sowie den vertiefenden Strategien wie Gigabit- und Datenstrategie sorgen.

Nicolas Zippelius | Nicolas Zippelius
Nicolas Zippelius | Nicolas Zippelius

Instagram live und Telefonsprechstunde

Der CDU-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Karlsruhe-Land, Nicolas Zippelius, wird am Mittwoch, 6. Juli 2022 von 18.00 bis 18.30 Uhr live auf Instagram sein. Darüber hinaus wird er am Freitag, 8. Juli 2022 von 13.00 bis 14.30 Uhr eine Telefonsprechstunde anbieten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die mit Herrn Zippelius ins Gespräch kommen möchten, können sich gerne unter der Telefonnummer: 07244-9464917 im angegebenen Zeitraum melden.

“Mir ist der persönliche Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises sehr wichtig. So kann ich direkt die Anliegen vor Ort aufgreifen und mit in meine politische Arbeit einfließen lassen. Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen“, so Zippelius.

Afghanistan-Untersuchungsausschuss: Nicolas Zippelius MdB ordentliches Mitglied des Untersuchungsausschusses zur Evakuierungsmission aus Kabul

Der Außen- und Entwicklungspolitikerpolitiker Nicolas Zippelius (CDU), der den Wahlkreis Karlsruhe-Land im Deutschen Bundestag direkt vertritt, wurde zu einem der insgesamt zwölf ordentlichen Mitglie­der des Untersuchungsausschusses zur Evakuierungsmission aus Kabul ernannt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt insgesamt drei ordentliche Mitglieder im 1. parlamentarischen Untersu­chungsausschuss der 20. Wahlperiode.

Im Mittelpunkt des Untersuchungsausschusses steht die Evakuie­rungsmission aus Kabul in den Augusttagen des Jahres 2021 und ihrer Vorgeschichte seit dem Doha-Abkommen der Trump-Admi­nistration mit den Taliban. Die Einsetzung des Untersuchungsaus­schusses ist ein fraktionsübergreifendes Anliegen und wurde in die­ser Woche mit einem entsprechenden gemeinsamen Antrag von den Fraktionen von SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/Die Grünen und FDP im Deutschen Bundestag eingeleitet.

Nicolas Zippelius hierzu: „Ich begrüße die Einsetzung dieses Untersu­chungsausschusses und verspüre Freude sowie Respekt, dass ich als neues Mitglied des Deutschen Bundestages zur Aufklärung im Rahmen des Untersuchungsausschusses beitragen kann.

Unter­suchungsausschüsse sind ein wichtiges Instrument der parlamen­tarischen Kontrolle. Es ist unabdingbar, dass wir prüfen sowie klären, was die genauen Hintergründe und Umstände der Evakuierungsmission waren, wie diese verlaufen und zustande gekommen ist und entsprechende Schlussfolgerun­gen für etwaige zukünftige Evakuierungsoptionen ziehen.”

INFORMATION:

In Artikel 44 des Grundgesetzes ist das Recht des Bundestages, auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, verankert. Untersuchungsausschüsse prüfen mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und mögliches Fehlverhalten von Politikern. Sie können Zeugen und Sachverständige vernehmen und sonstige Ermittlungen vornehmen lassen. Das Ergebnis fasst der Untersuchungsausschuss in einem Bericht an das Plenum zusammen.

Nicolas Zippelius MdB im Austausch mit Vertretern des NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. Landkreis Karlsruhe

Ende Mai traf sich der Bundestagsabgeordnete Nicolas Zippelius mit den Vertretern des NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. aus dem Landkreis Karlsruhe, einem der größten und ältesten Naturschutzverbände Deutschlands. Das Ziel des NABU ist es, bedrohte Flächen in Deutschland zu schützen und den Lebensraum der dortigen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten.

“Naturschutz steht im Spannungsfeld zwischen der angestrebten Energiewende, geplanten Neubauprojekten und dem Erhalt von Naturflächen. Die Bewahrung dieses hohen Guts, erfordert die kritische Abwägung aller Eingriffe. Ich habe mich sehr über die offenen und vertrauensvollen Gespräche, im Rahmen des Treffens gefreut”, so Zippelius.

Nicolas Zippelius MdB stellt schriftliche Frage zum Ausbau von Radwegen an das BMDV

Der Ausbau der Radwegeinfrastruktur betrifft alle Gemeinden im Wahlkreis Karlsruhe-Land. In diesem Zusammenhang stehen Städte und Gemeinden vor der Frage, ob und in welchen Rahmen der Ausbau von Radwegen entlang von Bundesstraßen gefördert wird.

“Aus meiner kommunalpolitischen Tätigkeit im Kreistag und im Gemeinderat weiß ich, dass viele Kommunen vor ähnlichen Herausforderungen stehen. Daher ist es mir wichtig, sie durch meine Arbeit im Bundestag unterstützen zu können”, so Zippelius.

Aus diesem Grund hat der Bundestagsabgeordnete Nicolas Zippelius, eine Anfrage an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, bezüglich der Förderfähigkeit des Radwegeausbaus entlang von Bundesstraßen gestellt.

Frage:

Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob an einer Bundesstraße neue
Radwege gebaut werden oder eine Nutzung alternativer Straßen/ Wege in
Betracht kommt, und wie können Kommunen rechtssicher prüfen, dass eine
Förderung für sie tatsächlich infrage kommt?

Antwort:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Straßenbauverwaltungen der Länder aufgefordert, beim Neu-, Um- und Ausbau von Bundesstraßen die Neuanlage eines Radwegs mit zu prüfen. Bei einem Verzicht muss dies gesondert begründet werden. Es wird auf das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 12/2020 verwiesen (abrufbar unter:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/ars-aktuell/allgemeines-rundschreiben-strassenbau-2020-12.pdf?__blob=publicationFile).


Bei nicht zum Um- und Ausbau vorgesehenen Bundesstraßen soll bei Bedarf aus Gründen der Verkehrssicherheit die Anlage eines Radwegs insbesondere dort geprüft werden, wo er der sinnvollen Erweiterung und Ergänzung (Lückenschlüsse) regionaler Radverkehrsnetze dient. Die Auftragsverwaltungen der Länder treffen die Entscheidung über einen Lückenschluss eigenständig.
Sofern der Bedarf für einen Radweg entlang einer Bundesstraße besteht, aber der Bau einer straßenbegleitenden Führung nicht möglich ist oder sich der Ausbau anderer Straßen und Wege im Nahbereich der Bundesstraße als vorteilhafter erweist, können die Länder auch andere „Straßen und Wege“ in die Planungen mit einbeziehen. Der Bund trägt die Kosten für den Ausbau in der für eine kombinierte Nutzung durch den Radverkehr und den bereits vorhandenen Verkehr erforderlichen Breite und Befestigung gemäß dem Technischen Regelwerk.

Nicolas Zippelius | Nicolas Zippelius
Nicolas Zippelius | Nicolas Zippelius

Nicolas Zippelius MdB: Deutscher Kita-Preis 2023 – Bewerbungsphase verlängern

Der CDU-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Karlsruhe-Land, Nicolas Zippelius, ruft Kindertageseinrichtungen und lokale Bündnisse für frühe Bildung zur Teilnahme am Deutschen Kita-Preis auf.

Auch 2023 zeichnen das Bundesfamilienministerium und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung gemeinsam mit weiteren Partnern Kitas und lokale Bündnisse für frühe Bildung aus, die beispielhaft demonstrieren, wie besonderes Engagement und gute Qualität in der frühen Bildung aussehen können.  

Zur Bewerbung aufgefordert sind Kitas und lokale Initiativen, die kontinuierlich an der Qualität der frühen Bildung in ihrer direkten Umgebung arbeiten.

Die Preisträger des Deutschen Kita-Preises werden in einem mehrstufigen Auswahlverfahren ermittelt. Grundlage für die Auswahl bilden die vier Qualitätsdimensionen „Kindorientierung“, „Sozialraumorientierung“, „Partizipation“ und „Lernende Organisation“.

Damit alle Kitas und Bündnisse vergleichbare Chancen haben, schaut die Jury aber auch auf Entwicklungsprozesse und nimmt die jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort mit in den Blick. Mitte September entscheidet sich, welche Kitas und lokalen Bündnisse die erste Hürde überwunden haben und für den Deutschen Kita-Preis nominiert werden. Wer schließlich ausgezeichnet wird, geben die Initiatoren im Mai 2023 bekannt.

Neben Kitas können sich auch lokale Bündnisse beim Deutschen Kita-Preis bewerben. Das sind Kooperationen mehrerer Partner, die sich gemeinsam mit Kitas, Familienzentren oder Tagesmüttern und Tagesvätern für gute frühe Bildung in ihrer Region stark machen. Auch eine gleichzeitige Bewerbung in der Kita- und Bündnis-Kategorie ist möglich und erhöht die Chance auf eine Auszeichnung.

„Es würde mich außerordentlich freuen, wenn sich viele Kitas und lokale Bündnisse bewerben. Sie leisten deutschlandweit herausragende Arbeit für die Entwicklung unserer Kinder und verdienen eine Auszeichnung“, so Zippelius.

Der Deutsche Kita-Preis ist mit insgesamt 130.000 Euro dotiert und wird in den Kategorien „Kita des Jahres“ und „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ verliehen. Die Erstplatzierten erhalten jeweils 25.000 Euro. Zudem dürfen sich je vier Zweitplatzierte pro Kategorie über Preisgelder in Höhe von 10.000 Euro freuen.  

Interessierte können sich noch bis zum 29. Juli 2022 bewerben.

Nicolas Zippelius MdB absolviert Tagespraktikum auf der Pflegestation der Evangelischen Stadtmission Karlsruhe

Am vergangenen Donnerstag war der Bundestagsabgeordnete Nicolas Zippelius MdB zu Gast bei der Evangelischen Stadtmission Karlsruhe.

Dort absolvierte er für einen Tag ein Praktikum auf einer der Pflegestationen der Einrichtung. Ab 08.00 Uhr begleitete und unterstützte Zippelius die Pflegefachkräfte beim Alltag auf der Station.

“Leider wird immer noch unterschätzt, welche physischen und psychischen Belastungen und Herausforderungen die Arbeit in der Pflegebranche mit sich bringt. Diese Arbeit verdient definitiv mehr Anerkennung”, so Zippelius.

Schriftliche Frage des Abgeordneten Nicolas Zippelius vom 24. März 2022

Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages hat Nicolas Zippelius die Möglichkeit jeden Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten.

Im Monat März 2022 war, so wie bis jetzt, eines der vorherrschenden Themen der Krieg in der Ukraine. “Die Folgen des Krieges und die Lage der Zivilbevölkerung sind entsetzlich. Deutschland und die EU-Mitgliedsländer, müssen alles in ihrer Macht stehende tun, um den Menschen die aus ihrem Land flüchten müssen zu helfen”, so Zippelius.

Aus diesem Anlass lautete eine der schriftlichen Fragen an die Bundesregierung wie folgt:

Wie ist der aktuelle Stand bei der Verteilung von Flüchtlingen aus der Ukraine auf die
einzelnen Mitgliedsländer der Europäischen Union?

Antwort:
Ukrainische Staatsangehörige haben als von der Visumpflicht befreite Reisende das
Recht, sich innerhalb der Europäischen Union (EU) frei zu bewegen. Der Durchführungsbeschluss
vom 4. März 2022 zur Richtlinie zum vorübergehenden Schutz
(2001/55/EG) geht daher davon aus, dass schutzberechtigte Personen sich ihren
Aufenthaltsort in der Regel selbst suchen. Ziel hierbei ist es, die Diaspora-Netzwerke
in der EU zu nutzen und so Aufnahmesysteme zu entlasten. Eine Verteilung findet
daher im Rahmen einer Kooperation der EU-Mitgliedstaaten und durch Einrichtung
von geeigneten Transportwegen für Kriegsflüchtlinge statt. Hierfür wird die Solidaritätsplattform
genutzt, in welcher die Kapazitäten der EU-Mitgliedstaaten aufgenommen
und Maßnahmen zur gegenseitigen Unterstützung koordiniert und durch die EUKommission
(KOM) abgestimmt werden. Diese Solidaritätsplattform hat seit dem Beschluss
vom 4. März 2022 drei Mal getagt. Im Rahmen dieser Plattform wurden bereits
operative Schritte für Flugtransfers zur Entlastung der Republik Moldau abgestimmt
und insgesamt vier Flüge von der Republik Moldau in EU-Mitgliedstaaten
durchgeführt. Am 25. März 2022 hat Deutschland 132 Flüchtlinge aus der Ukraine in
einem ersten Flug direkt aus der Republik Moldau aufgenommen. Insgesamt haben
bislang sieben EU-Mitgliedstaaten und Norwegen Angebote zur Aufnahme von
14.500 Personen aus der Republik Moldau im Rahmen des Ratsbeschlusses gemacht.
Im Rahmen der Solidarity Plattform wird an einer weiteren Skalierung der Entlastungsangebote
für die besonders betroffenen Mitgliedstaaten gearbeitet.
Auf politischer Ebene hat die KOM im Rahmen des Sonderrates für Justiz und Inneres
(JI-Rat) zum Thema „Europäische Koordinierung der Aufnahme von Flüchtlingen
aus der Ukraine“ am 28. März 2022 einen 10-Punkte-Plan vorgestellt. Der Plan sieht
folgende Punkte vor:

  • Einrichtung einer EU-weiten Registrierungsplattform
  • EU-weite Koordinierung von Informations- und Transport-Hubs, unterstützt durch
    das europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EUAA),
  • 2 –
  • Mapping von Aufnahmekapazitäten
  • Entwicklung eines gemeinsamen EU-Index zur Ermittlung des Migrationsdrucks
  • Leitfäden für die Unterbringung und Unterstützung von Kindern
  • Aktionsplan zur Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung
  • Verstärkung der Solidarität mit Moldawien
  • Einrichtung einer Kooperationsplattform mit Drittstaaten (Kanada, Vereinigten Staaten
    von Amerika, Vereinigtes Königreich)
  • Aktivierung des Europäischen Netzwerks „Multidisciplinary Platform Against Criminal
    Threats“ (EMPACT-Netzwerk)
  • Optimierung der Nutzung von EU-Fonds durch die Einrichtung des „One-Stop-
    Shop“.
Nicolas Zippelius | Nicolas Zippelius
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Nicolas Zippelius – Rede zum Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

In der vergangenen Sitzungswoche hat Nicolas Zippelius seine Rede zum Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Plenum des Deutschen Bundestages gehalten.

“In ungefähr gleicher Höhe wie letztes Jahr werden Mittel zur Bewältigung der Auswirkungen globaler Krisen und für Entwicklungsbedarfe zur Verfügung gestellt. Ministerin Schulze hat trotz ihrer Kritik an ihrem Amtsvorgänger Gerd Müller selbst einen ambitionslosen Haushalt vorgelegt, der erst im parlamentarischen Verfahren um wichtige Projekte und Finanzmittel ergänzt wurde”, so Zippelius.

“Nachts im Bundestag” – Ein Podcast von Nicolas Zippelius MdB und Yannick Bury MdB

Nachts im Bundestag – der Podcast von Nicolas Zippelius und Yannick Bury. Zwei junge Bundestagsabgeordnete sprechen über ihre Arbeit in Berlin, persönliche Hintergründe und geben besondere Einblicke. Yannick Bury ist Wahlkreisabgeordneter für Emmendingen/Lahr. Regelmäßig nach einer Sitzungswoche erscheint der gemeinsame Podcast auf Spotify und kann auf podigee.io (Link über den QR-Code aufrufbar) angehört werden.