Nicolas Zippelius MdB stellt schriftliche Frage zum Ausbau von Radwegen an das BMDV

Der Ausbau der Radwegeinfrastruktur betrifft alle Gemeinden im Wahlkreis Karlsruhe-Land. In diesem Zusammenhang stehen Städte und Gemeinden vor der Frage, ob und in welchen Rahmen der Ausbau von Radwegen entlang von Bundesstraßen gefördert wird.

“Aus meiner kommunalpolitischen Tätigkeit im Kreistag und im Gemeinderat weiß ich, dass viele Kommunen vor ähnlichen Herausforderungen stehen. Daher ist es mir wichtig, sie durch meine Arbeit im Bundestag unterstützen zu können”, so Zippelius.

Aus diesem Grund hat der Bundestagsabgeordnete Nicolas Zippelius, eine Anfrage an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, bezüglich der Förderfähigkeit des Radwegeausbaus entlang von Bundesstraßen gestellt.

Frage:

Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob an einer Bundesstraße neue
Radwege gebaut werden oder eine Nutzung alternativer Straßen/ Wege in
Betracht kommt, und wie können Kommunen rechtssicher prüfen, dass eine
Förderung für sie tatsächlich infrage kommt?

Antwort:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Straßenbauverwaltungen der Länder aufgefordert, beim Neu-, Um- und Ausbau von Bundesstraßen die Neuanlage eines Radwegs mit zu prüfen. Bei einem Verzicht muss dies gesondert begründet werden. Es wird auf das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 12/2020 verwiesen (abrufbar unter:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/ars-aktuell/allgemeines-rundschreiben-strassenbau-2020-12.pdf?__blob=publicationFile).


Bei nicht zum Um- und Ausbau vorgesehenen Bundesstraßen soll bei Bedarf aus Gründen der Verkehrssicherheit die Anlage eines Radwegs insbesondere dort geprüft werden, wo er der sinnvollen Erweiterung und Ergänzung (Lückenschlüsse) regionaler Radverkehrsnetze dient. Die Auftragsverwaltungen der Länder treffen die Entscheidung über einen Lückenschluss eigenständig.
Sofern der Bedarf für einen Radweg entlang einer Bundesstraße besteht, aber der Bau einer straßenbegleitenden Führung nicht möglich ist oder sich der Ausbau anderer Straßen und Wege im Nahbereich der Bundesstraße als vorteilhafter erweist, können die Länder auch andere „Straßen und Wege“ in die Planungen mit einbeziehen. Der Bund trägt die Kosten für den Ausbau in der für eine kombinierte Nutzung durch den Radverkehr und den bereits vorhandenen Verkehr erforderlichen Breite und Befestigung gemäß dem Technischen Regelwerk.

Nicolas Zippelius | Nicolas Zippelius
Nicolas Zippelius | Nicolas Zippelius