Schriftliche Frage des Abgeordneten Nicolas Zippelius vom 24. März 2022

Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages hat Nicolas Zippelius die Möglichkeit jeden Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten.

Im Monat März 2022 war, so wie bis jetzt, eines der vorherrschenden Themen der Krieg in der Ukraine. “Die Folgen des Krieges und die Lage der Zivilbevölkerung sind entsetzlich. Deutschland und die EU-Mitgliedsländer, müssen alles in ihrer Macht stehende tun, um den Menschen die aus ihrem Land flüchten müssen zu helfen”, so Zippelius.

Aus diesem Anlass lautete eine der schriftlichen Fragen an die Bundesregierung wie folgt:

Wie ist der aktuelle Stand bei der Verteilung von Flüchtlingen aus der Ukraine auf die
einzelnen Mitgliedsländer der Europäischen Union?

Antwort:
Ukrainische Staatsangehörige haben als von der Visumpflicht befreite Reisende das
Recht, sich innerhalb der Europäischen Union (EU) frei zu bewegen. Der Durchführungsbeschluss
vom 4. März 2022 zur Richtlinie zum vorübergehenden Schutz
(2001/55/EG) geht daher davon aus, dass schutzberechtigte Personen sich ihren
Aufenthaltsort in der Regel selbst suchen. Ziel hierbei ist es, die Diaspora-Netzwerke
in der EU zu nutzen und so Aufnahmesysteme zu entlasten. Eine Verteilung findet
daher im Rahmen einer Kooperation der EU-Mitgliedstaaten und durch Einrichtung
von geeigneten Transportwegen für Kriegsflüchtlinge statt. Hierfür wird die Solidaritätsplattform
genutzt, in welcher die Kapazitäten der EU-Mitgliedstaaten aufgenommen
und Maßnahmen zur gegenseitigen Unterstützung koordiniert und durch die EUKommission
(KOM) abgestimmt werden. Diese Solidaritätsplattform hat seit dem Beschluss
vom 4. März 2022 drei Mal getagt. Im Rahmen dieser Plattform wurden bereits
operative Schritte für Flugtransfers zur Entlastung der Republik Moldau abgestimmt
und insgesamt vier Flüge von der Republik Moldau in EU-Mitgliedstaaten
durchgeführt. Am 25. März 2022 hat Deutschland 132 Flüchtlinge aus der Ukraine in
einem ersten Flug direkt aus der Republik Moldau aufgenommen. Insgesamt haben
bislang sieben EU-Mitgliedstaaten und Norwegen Angebote zur Aufnahme von
14.500 Personen aus der Republik Moldau im Rahmen des Ratsbeschlusses gemacht.
Im Rahmen der Solidarity Plattform wird an einer weiteren Skalierung der Entlastungsangebote
für die besonders betroffenen Mitgliedstaaten gearbeitet.
Auf politischer Ebene hat die KOM im Rahmen des Sonderrates für Justiz und Inneres
(JI-Rat) zum Thema „Europäische Koordinierung der Aufnahme von Flüchtlingen
aus der Ukraine“ am 28. März 2022 einen 10-Punkte-Plan vorgestellt. Der Plan sieht
folgende Punkte vor:

  • Einrichtung einer EU-weiten Registrierungsplattform
  • EU-weite Koordinierung von Informations- und Transport-Hubs, unterstützt durch
    das europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EUAA),
  • 2 –
  • Mapping von Aufnahmekapazitäten
  • Entwicklung eines gemeinsamen EU-Index zur Ermittlung des Migrationsdrucks
  • Leitfäden für die Unterbringung und Unterstützung von Kindern
  • Aktionsplan zur Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung
  • Verstärkung der Solidarität mit Moldawien
  • Einrichtung einer Kooperationsplattform mit Drittstaaten (Kanada, Vereinigten Staaten
    von Amerika, Vereinigtes Königreich)
  • Aktivierung des Europäischen Netzwerks „Multidisciplinary Platform Against Criminal
    Threats“ (EMPACT-Netzwerk)
  • Optimierung der Nutzung von EU-Fonds durch die Einrichtung des „One-Stop-
    Shop“.
Nicolas Zippelius | Nicolas Zippelius
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