Mit dem von der Ampelkoalition verabschiedeten Energieeffizienzgesetz (EnEfG) werden Unternehmen und erstmals auch Rechenzentren dezidierte Vorgaben zur Energieeinsparung gemacht. Die Antwort der scheidenden Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Zukunft deutscher Rechenzentren unterstreicht nun, dass trotz deutlich ersichtlicher Probleme bei der Zertifizierung der Energie- und Umweltmanagementsysteme sowie dem Anschluss der Rechenzentren an die lokale Energieinfrastruktur, keine Änderungen an dem Gesetz in Betracht gezogen werden.
Nicolas Zippelius, direkt gewählter Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land, äußerte sich hierzu wie folgt: “Rechenkapazitäten sind nicht nur im Hinblick auf die deutsche digitale Souveränität entscheidend, sondern spielen auch eine wichtige Rolle im Rahmen der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit. Insbesondere bezüglich des Trainings und der Weiterentwicklung kommerzieller KI-Anwendungen wird der Bedarf weiterhin steigen. Das EnEfG darf hier nicht zu einem Standortnachteil für Deutschland werden.“ In der Antwort auf die Kleine Anfrage stellt die Bundesregierung klar, dass sie in den Verpflichtungen des EnEfG keinen Wettbewerbsnachteil für deutsche Rechenzentren sehe (Frage 3). Faktisch geht das deutsche EnEfG jedoch deutlich über die Nachhaltigkeits- und Nachweispflichten der zugrundeliegenden Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union (2023/1791) hinaus. „Mit der Entscheidung in der nationalen Umsetzung über die Forderungen der europäischen Effizienzrichtlinie hinauszugehen, wählt Deutschland erneut einen Sonderweg, der im europäischen Vergleich langfristig negative Konsequenzen für unsere Wirtschaftlichkeit und technologische Entwicklung haben wird. Nun ist es an der nächsten Bundesregierung diese Entscheidungen erneut kritisch zu beleuchten, um die deutsche Energienutzung nicht nur so effizient, sondern auch so zukunftsfähig wie möglich zu gestalten,“ so Nicolas Zippelius.
Hintergrund:
In Deutschland wurde zur Steigerung der Energieeffizienz im Jahr 2023 das Energieeffizienzgesetz verabschiedet. Dieses setzt erstmals nationale Energieeffizienzziele fest: beim Endenergieverbrauch sollen in Deutschland im Vergleich zum Jahr 2008 bis zum Jahr 2030 mindestens 26,5 Prozent eingespart werden, beim Primärenergieverbrauch im selben Zeitraum mindestens 39,3 Prozent. Damit liegen diese Anforderungen deutlich über den Mindestvorgaben, die durch die Europäische Union festgelegt wurden. Abhängig vom jährlichen Gesamtenergieverbrauch haben Unternehmen Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzurichten oder konkrete Umsetzungspläne für Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen und sind zur Nutzung von Abwärme verpflichtet. Bei Pflichtverstößen drohen hohe Bußgelder. Die Unionsfraktion hat gegen die Einführung des Gesetzes gestimmt.