Verbesserungen für Hebammen erreicht: Anpassungen des Hebammenhilfe-Vertrags treten zum 1. April 2026 in Kraft

Nach intensiven Verhandlungen der vergangenen Monate haben sich die Selbstverwaltungspartner – der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV), der Deutsche Hebammenverband (DHV), das Netzwerk für Geburtshäuser (NwG) sowie der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD) – auf wichtige Änderungen am Hebammenhilfe-Vertrag verständigt. Der Vertrag gilt seit November 2025 und wird nun gezielt weiterentwickelt. Die Anpassungen treten zum 1. April 2026 in Kraft und bringen sowohl für Beleghebammen als auch für freiberuflich tätige Hebammen spürbare Verbesserungen im Arbeitsalltag und in der Vergütung.

„Dass das ursprünglich durch die Schiedsstelle festgelegte Vertragswerk noch einmal geöffnet und verbessert werden konnte, ist ein großer gemeinsamer Erfolg. Dies war nur durch das engagierte Zusammenwirken der Selbstverwaltungspartner und durch politische Unterstützung möglich. Die erzielten Fortschritte sind ein wichtiges Signal für Hebammen und Familien gleichermaßen“, so Nicolas Zippelius, der direkt-gewählte Bundestagabgeordnete des Wahlkreises Karlsruhe-Land.

Die Änderungen stellen eine wichtige und längst überfällige Weiterentwicklung des Hebammenhilfe-Vertrags dar. Sie verbessern nicht nur die Arbeitsbedingungen, sondern führen auch zu einer angemesseneren Vergütung der Leistungen. „Eine verlässliche geburtshilfliche Versorgung bleibt unser zentrales Anliegen. Beleghebammen und freiberuflich tätige Hebammen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Unser Ziel ist es daher, ihre Arbeit nachhaltig zu stärken und die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern“, unterstreicht Zippelius.