Sektorale Impflicht – persönliche Erklärung nach §31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Persönliche Erklärung

nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

zu TOP 13:

2./3. Beratung des von der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines   

Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

BT-Dr. 20/188, 20/250

Ich stimme dem von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu, um die in diesem Gesetz enthaltenen wichtigen und dringend notwendigen Regelungen zu unterstützen.

Ich will mich allerdings ausdrücklich gegen eine sektorale Impfpflicht nur für das Personal in Gesundheitsberufen aussprechen, da diese deutlich zu kurz greift. Stattdessen muss die Bundesregierung jetzt zeitnah einen Gesetzentwurf über eine allgemeine Impfpflicht in den Deutschen Bundestag einbringen.

Der Anteil der Geimpften in der Gesundheitsbranche ist bereits heute weit überdurchschnittlich. Solange die Impfplicht nur für diesen Bereich gilt, ist zu befürchten, dass die Wenigen, die eine Impfung gegen Covid-19 bis heute ablehnen, den Beruf wechseln, um der Impfpflicht zu entgehen. Die ohnehin schon angespannte Personalsituation im Pflege- und Gesundheitsbereich wird dadurch noch weiter verschärft. Eine wie vorliegend beschränkte sektorale Impfplicht führt dann zu einer Mehrbelastung für das geimpfte Personal und bestraft im Ergebnis diejenigen, die die Pandemie seit fast zwei Jahren an vorderster Front bekämpfen.

Nicolas Zippelius, MdB