Nicolas Zippelius MdB: Bundesregierung darf Kommunen nicht im Regen stehen lassen

Sofortmaßnahmen für Kommunen, Schutz für geflüchtete Frauen und Kinder, Krisenstab

Durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg des russischen Präsidenten Putin müssen Millionen Menschen ihre Heimat verlassen. Vor allem Frauen und Kinder sind auf der Flucht.

„Die Lage ist sehr unübersichtlich. Während in Polen ankommende Geflüchtete direkt registriert werden, findet dies in Deutschland so grundsätzlich nicht statt. Es gibt zahlreiche Frauen und Kinder, die privat untergebracht aber nicht registriert wurden.“

Das hat nach Angaben von Zippelius fatale Auswirkungen. Eine Registrierung der Menschen diene vor allem deren Schutz, denn diese sähen sich der Gefahr ausgesetzt, in die Hände von Menschenhändlern zu geraten. Es gäbe diesbezüglich bereits bestätigte Fälle. Die Bundespolizei hatte bereits vor dubiosen Fällen von Wohnungsangeboten vor allem für Frauen gewarnt.

Darüber hinaus werden die Kommunen mit der Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten alleine gelassen. „Es geht sowohl um die Unterbringung, als auch darum, dass die Geflüchteten nach Asylbewerberleistungsgesetz einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Das stellt fast alle Kommunen vor sehr große Herausforderungen.“ Zippelius fordert daher eine zeitlich befristete Durchführungsverordnung zur Aussetzung von Vergaberichtlinien. „Das gibt den Kommunen den notwendigen Handlungsspielraum, um schnell und unbürokratisch Maßnahmen zu treffen“, unterstreicht der Abgeordnete.

Die Städte und Gemeinden tragen die Hauptlast dieser Krise und bedürfen nach Aussage des 34-jährigen Bundestagsabgeordneten zwingend besserer Unterstützung von Bundesseite.

Die Hilfe für die Menschen in Not müsse besser organisiert werden. Daher brauche es einen Krisen- und Koordinierungsrat der Bundesregierung.