Nicolas Zippelius: “Kommunale Wärmeplanung darf Bürger sowie Städte und Gemeinden beim Gebäudeenergiegesetz nicht schlechter stellen!”

Der von Bundeswirtschaftsminister Habeck eingebrachte Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes sieht vor, dass in Städten und Gemeinden mit kommunaler Wärmeplanung nur noch Heizungen mit 65%-Erneuerbare-Energien-Anteil eingebaut werden dürfen. Während das in Baden-Württemberg in etlichen Städten schon ab 2024 der Fall ist, greift diese Regelung in allen anderen Kommunen erst nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung spätestens 2028.

Dazu erklärt Nicolas Zippelius, der Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Karlsruhe-Land: „Das Gesetz bestraft damit im Klimaschutz ambitionierte Städte und Gemeinden, stellt die Bürgerinnen und Bürger dieser Kommunen schlechter und sorgt für einen Heizungs-Flickenteppich. Es ist den Bürgern nicht zu erklären, warum eine Heizung in einer Gemeinde erlaubt, und in einer anderen Gemeinde verboten sein soll.“

Das Gesetz schafft neue Ungerechtigkeiten und drohe an der Praxis zu scheitern, so Zippelius. „Sollte das Gesetz so kommen, müssten die Heizungsmonteure an den Gemarkungsgrenzen ablesen, welche Heizungsart eingebaut werden darf. Das ist nicht nur unsinnig, sondern verunsichert die Bürgerinnen und Bürger!“

Zippelius fordert den Bundeswirtschaftsminister und die Ampelregierung auf, das Gebäudeenergiegesetz zurückzuziehen und grundsätzlich zu überarbeiten. Die kommunale Wärmeplanung dürfe Bürger sowie Städte und Gemeinden beim Gebäudeenergiegesetz nicht schlechter stellen.