Baurechtliche Erleichterungen wurden vom Deutschen Bundestag am vergangenen Freitag auf den Weg gebracht, indem der zwischenzeitlich ausgesetzte § 246 Absatz 14 BauBG wieder aktiviert wurde. Damit können Kommunen dringend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten für Flüchtlinge schaffen. „Es war dringend notwendig, den Städten und Gemeinden bürokratische Fesseln abzunehmen, damit diese schnellstmöglich Wohnraum für Flüchtlinge aus der Ukraine schaffen können“, so Zippelius.
Konkret ermöglicht diese Gesetzesänderung Kommunen bei Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder sonstigen Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 von den Vorschriften des Baugesetzbuches abzuweichen.
„Im regelmäßigen Austausch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wurde mir mitgeteilt, dass einer schnellen und unbürokratischen Arbeit vor Ort in der Regel das öffentliche Vergaberecht sowie baurechtliche Überlegungen entgegenstehen“, berichtet der Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Karlsruhe-Land, Nicolas Zippelius, „die baurechtlichen Erleichterungen sind ein erster Schritt!“
Das Vergaberecht ermöglicht Abweichungen vom gewöhnlichen Verfahren. Dennoch wird von den Städten und Gemeinden insbesondere mehr Sicherheit hinsichtlich der Anwendung der bestehenden Sonderregelungen in der EU-Vergaberichtlinie gewünscht. Hilfreich wären für die Vergabestellen entsprechende Klarstellungen des Landeswirtschaftsministeriums sowie des Bundeswirtschaftsministeriums. „Ich hoffe auf kurzfristige Erlasse vom Bund und von den Ländern, um schnellstmöglich Sicherheit für die Kommunen zu schaffen“, so Nicolas Zippelius. Gerade auch als Mitglied des Gemeinderates und des Kreistages erlebe er die Herausforderungen, die alltäglich von den Rathäusern geschultert werden müssen und plädiert daher für weitere unterstützende Maßnahmen im kommunalen Bereich.